Archiv für März, 2010




vServer von Hosteurope und Strato im Vergleich. Teil 2: Die Auslieferung.

Durch das schlanke Bestellsystem bei Strato ging die Bereitstellung des neuen Servers recht fix. Wenn man das Wochenende mal abzieht benötigte Strato für die Auslieferung eines vServers an einen unbekannten Neukunden grade mal 7 Stunden. Punkt für Strato. Hosteurope lässt sich die Kundendaten per Briefpost bestätigen und hinkt initial um einige Tage hinterher.

Genau wie bei Hosteurope erhält man ein aus einem Image geklontes System. Dieses ist nicht auf dem neuesten Stand, in meinem Fall handelt es sich um ein OpenSuSE 11.1 mit aktiviertem Plesk 9.2.1. Ich hätte gern ein Ubuntu-Image gehabt, aber im Gegensatz zu Hosteurope bekommt man bei Strato immer eine SuSE Installation. Über den Punkt “Neuinstallation” im Kundenbereich kann man dann eine Installation eines anderen Images anwählen, hier “aktuell” Ubuntu 8.04 mit Plesk 9.0. Weiterlesen »


vServer von Hosteurope und Strato im Vergleich. Teil 1: Die Bestellung.

Ein Kunde hostet derzeit sein Projekt auf einem V-Server 4.0 L von Hosteurope. Da gewünscht wird, eine “Ready-to-Switch” Backup-Lösung zu implementieren, soll ein ähnlicher V-Server bei einem anderen Provider zum Einsatz kommen, der im Fall eines Ausfalls einfach die Funktion des ausgefallenen “Kollegen” übernimmt.

Soweit die Theorie. Ein wenig Recherche später fiel die Wahl auf das durchaus vergleichbare Modell “V-PowerServer M” von Strato. Die beiden Server unterscheiden sich auf dem Papier nur marginal, Hosteurope bietet mehr inklusiven Traffic, aber weniger garantiertes RAM, dafür ist Strato ein paar Euro teuerer. Wenn man eine kürzere Vertragslaufzeit möchte, ist Hosteurope derzeit die bessere Wahl: Die Zahlung einer Einmalpauschale von 19,90 Euro garantiert bei Hosteurope eine einmonatige Mindestvertragslaufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist, während Strato für die selbe Einmalzahlung nur eine Reduktion auf 6 Monate Mindestlaufzeit gewährt. Weiterlesen »

Blick nach drüben: Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung.

Manchmal gibt es sowas wie Lichtblicke. Hoffnungsschimmer, das es doch noch so etwas wie “vernunftbegabte Wesen” gibt.

Der folgenden Ausführung des deutschen Bundesverfassungserichts muss man einfach nichts mehr hinzufügen. Einfach lesen, setzen lassen und dann still lächelnd eine Schweigeminute für Zensursula einlegen …

(…)

Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen
besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die
Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht
auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten
bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen.
Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn
sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination
detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen
Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen.
Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die
Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile
praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern,
weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass
gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die
Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden
sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und
Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl
des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der
Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.

(…)

Quelle zum Nachlesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Plopp.. Da geht die Pulle auf!